München (ddp). Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit ist das Recht der Eheschließung grundlegend verändert worden. Künftig darf sich ein Paar auch dann kirchlich trauen lassen, wenn es zuvor nicht standesamtlich geheiratet hat, schreibt die Süddeutsche Zeitung am 03.07.2008. Kirchliche Hochzeit und staatliche Trauung stehen damit völlig unabhängig nebeneinander.
Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie ergibt sich aus dem gänzlich neu gestalteten Personenstandsgesetz. Das neue Recht hindert die Geistlichen nicht mehr, Heiratswillige kirchlich zu verbinden, selbst wenn diese gar nicht beabsichtigen, sich auch staatlich trauen zu lassen. Man kann also nun kirchlich heiraten, ohne sich staatlich und zivilrechtlich binden zu wollen. Seit der Einführung der Zivilehe in Deutschland 1875 waren Priester bestraft worden, wenn sie eine Hochzeit in der Kirche vor der standesamtlichen Eheschließung zelebrierten. Die Neuregelung dürfte bei christlich geprägten Paaren die bisherigen Hochzeitsrituale verändern: Bisher musste es stets so sein, dass erst im Standesamt und dann in der Kirche geheiratet wurde. So wurden 2006 in Deutschland 373 681 Ehen im Standesamt geschlossen; ungefähr 105 000 dieser Paare ließen sich dann zusätzlich vor dem Altar trauen. (…)
Quelle: ddp
Rechtlich gesehen ist eine rein kirchlich geschlossene Ehe wie eine nicht-eheliche Partnerschaft zu bewerten. Es besteht daher kein Anspruch auf Ehegatten-Unterhalt, kein Erbrecht, keinen Steuerfreibetrag, keine Schutzvorschriften für den Schwächeren beim Scheitern der Ehe und auch kein Zugewinnausgleich.
Ein Gedanke zu “Hochzeit ab 01.01.2009 auch ohne Standesamt möglich”
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