Häufig gestellte Fragen zur Scheidung kurz beantwortet: Das Scheidungs FAQ.
Wann kann eine Ehe geschieden werden?
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Dies ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute sie wieder herstellen. Der Ehegatte, der die Scheidung beantragt muss nachweisen, dass die Ehe gescheitert ist. Es gilt jedoch die Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Partner seit einem Jahr von einander getrennt leben. Getrennt leben Partner voneinander, wenn der Trennungswille nach außen hin sichtbar wurde, meist durch die räumliche Trennung voneinander. Nach Ablauf einer 3 jährigen Trennungsfrist, wird die Ehe grundsätzlich geschieden. Ausnahmen gibt es hier nur in seltenen Fällen, z.B. wenn die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse des gemeinsamen minderjährigen Kindes liegt.
Kann eine Ehe auch vor Ablauf 1 Jahres geschieden werden?
In Fällen, in denen eine Fortsetzung der Ehe völlig unzumutbar ist, kann die Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Es reicht nicht, dass sich die Ehegatten extrem zerstritten haben. Es müssen schon besonders schwerwiegende Gründe vorliegen, wie z.b der Versuch des Ehemannes seine Frau umzubringen.
Macht es Sinn sich vor dem Scheidungstermin über die Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgang etc zu einigen?
Ja. Das Verfahren vereinfacht sich erheblich. Im günstigsten Fall führen die Ehepartner eine Scheidungsmediation bei einem geeigneten Mediator durch. Am Ende steht eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen, welche nach Ausarbeitung durch einen Anwalt später bei Gericht protokolliert oder auch schon vorher durch einen Notar beurkundet werden kann. Die Scheidung kann dann im Gerichtstermin sofort ausgesprochen werden. Die Übersendung des Scheidungsurteils dauert anschließend 2 Wochen bis 3 Monate (je nach Gericht).
Wie läuft der Scheidungstermin vor dem Amtsgericht ab?
Die Ehepartner müssen ihre Ausweise vorlegen, damit sich das Gericht von ihrer Identität überzeugen kann. Anschließend werden die Ehepartner zum Scheitern ihrer Ehe vernommen, wie lange sie getrennt leben und ob sie geschieden werden wollen. Sind Kinder aus der Ehe vorhanden, werden anschließend Fragen zur elterlichen Sorge geklärt. Ist die Scheidung gut durch Anwälte vorbereitet, dauert der gesamte Termin nicht länger als 15-30 Minuten. Sind jedoch Teile der Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Versorgungsausgleich streitig, so kann eine Scheidung auch deutlich länger dauern.
Wann brauche ich einen Rechtsanwalt?
Sie müssen unterscheiden: In einem Scheidungsverfahren müssen Sie sich immer dann durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen, wenn Sie selbst Anträge, z. B. auf Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich usw., stellen wollen. Lassen Sie sich nicht in einem derartigen Verfahren vertreten, können Sie zwar der Scheidung zustimmen, aber sich nicht gegen Anträge auf Zahlung von Unterhalt oder Zugewinnausgleich wehren. In allen Verfahren außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens können Sie sich mit Ausnahme eines isolierten Unterhalts- oder Zugewinnausgleichverfahrens selbst vertreten.