Durch die Scheidung wird zwar die Ehe beendet, nicht aber die Haftung für Bankdarlehen, die man gemeinsam mit der/dem Verflossenen aufgenommen hat. Daran ändert auch die Erklärung des anderen Partners, er werde die Schulden bezahlen, nichts.
Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit dem ein Geschiedener zur Rückzahlung von Bankverbindlichkeiten in Höhe von rund 16.400 € verurteilt wurde. Die Zusage seiner Ex, den Kredit alleine zurückzuzahlen, war letztlich wertlos, weil die Bank ihn nicht aus der Haftung entlassen hatte.
Sachverhalt
Anfang 2004 hatten der Beklagte und seine damalige Ehefrau bei der klagenden Bank 21.000 € aufgenommen. Als die Ehe 2006 auseinander ging, vereinbarten die Ehegatten, dass die Frau diesen Kredit zurückführt und der Beklagte zwei weitere Darlehen aus der Ehezeit bei anderen Kreditinstituten. Das teilten sie der Bank mit. Die Frau kam ihren Zahlungsverpflichtungen jedoch nicht nach, so das die Bank das Darlehen schließlich kündigte und vom Ehemann die noch offenen rund 16.400 € verlangte. Der meinte, wegen der Absprache mit seiner Ex-Ehefrau nicht zahlen zu müssen.
Gerichtsentscheidung
Damit irrte er jedoch gründlich. Das Landgericht Coburg führte aus, dass allein das Vertragsverhältnis zwischen Bank und Beklagtem maßgeblich ist, nicht eine interne Absprache zwischen den Ehegatten. Die Bank hatte ihren Schuldner aber gerade nicht aus der Haftung entlassen. Die bloße Mitteilung der Eheleute, wie sie die monatlichen Zahlungen zwischen sich aufgeteilt hatten, führte nicht zur Schuldbefreiung gegenüber der Bank. Der Mann kann sich Zahlungen an die Bank lediglich bei seiner Ex-Frau „wieder holen“ – wenn dort etwas zu holen ist.
Fazit
Nur wenn im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung über Schulden die Bank mit im Boot sitzt, lässt sich späterer Schiffbruch bei der Tilgung vermeiden.
(LG Coburg, Urteil vom 4. November 2008, Az: 23 O 426/08; rechtskräftig)
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