Berlin: (hib/SKE) Die Schweigepflicht von Ärzten und anderen Berufsgeheimnisträgern soll gelockert werden, um den Kinderschutz zu stärken. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (16/12429).
Wenn Personen, die der Schweige- oder Geheimhaltungspflicht unterliegen, "gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt sind", dürfen sie sich dem Entwurf zufolge künftig an eine "erfahrene Fachkraft" wenden, um Gefahr und Gegenmaßnahmen abzuschätzen. Zur "Gefährdungseinschätzung" sowie zum Schutz des Kindes kann auch das Jugendamt eingeschaltet werden. Die Daten der Kinder und Jugendlichen müssen vor der Weitergabe anonymisiert oder pseudonymisiert werden. Auch Personen, die "beruflich mit der Ausbildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen außerhalb von Diensten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe" zu tun haben, dürfen nach dem Willen der Regierung künftig externe Fachkräfte oder das Jugendamt hinzuziehen.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Rechtslage schaffen, die Berufsgeheimnisträgern Rechtssicherheit bei der Abwägung der Schweigepflicht mit dem Kinderschutz schafft. Außerdem will die Regierung das Jugendamt durch eine Änderung des Sozialgesetzbuches VIII verpflichten, ein gefährdetes Kind und dessen Umfeld zu untersuchen. Wechselt eine Familie den Wohnort, sollen künftig dem neuen Jugendamt "alle für eine Gefährdungseinschätzung notwendigen Informationen" übermittelt werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz