OLG Köln vom 13.12.2007 – Az. 4 UF 93/07 Die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge setzt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern und ein Mindestmaß an Übereinstimmung voraus. Streiten die Eltern bereits seit Jahren in einer Vielzahl von gerichtlichen Verfahren über Umgangs- und Sorgerechtsfragen und konnte auch das laufende – in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln geführte – Sorgerechtsverfahren nicht erreichen, dass sich die geschiedenen Eheleute über wesentliche Erziehungsfragen verständigen können, kann es nicht bei der gemeinsamen Sorge der zerstrittenen Eltern verbleiben.
Dies gilt nach Auffassung des Gerichts umso mehr, wenn die im Sorgerechtsverfahren eingeholten Sachverständigengutachten in eindeutiger Weise belegen, dass die Einigungsfähigkeit und -bereitschaft der Eltern dringend erforderlich ist, um die seelisch-geistige Entwicklung der Kinder zu fördern. Das Gericht musste letztendlich auch nicht klären, wen der beiden Elternteile im Einzelnen die „größere Schuld“ an den ständigen Streitereien traf. Allein entscheidend war, dass es unter den gegebenen Umständen nicht bei der gemeinsamen Sorge bleiben konnte. Da ein Verbleib der Kinder beim Vater ausschied, wurde der Mutter das alleinige Sorgerecht übertragen.
Urteil des OLG Köln vom 13.12.2007
Aktenzeichen: 4 UF 93/07
OLGR 2008, 248
Bedauerlich ist eben, dass derjenige, bei dem das Kind nach der Kindeswohlprüfung bleiben wird den anderen vom gemeinsamen Sorgerecht ausschließen kann, indem er nur genug Streit anfängt
Ja im ungünstigsten Fall könnte es so laufen. Zum Streit gehören aber in der Regel auch immer 2.
LEUTE !! Mal ganz ehrlich…das neue Unterhaltsrecht wird doch im Moment (11/08)eingestampft, die Möglichkeit der Richter betr. „BILLIGKEIT“ ist so von Bedeutung, wie letzt endlich das Urteil ausfallen wird….!Geht es wirklich um das Wohl der Kinder oder doch mehr um das Wohl des Geldbeutels der Mütter..!?Ich stecke selbst in der Situation als „bekennender Vater“ von zwei Kindern (6 und 8), welcher nach dem Urteil eines Amtsgerichts einen nicht unbeachtlichen Betreuungsunterhalt plus Altersversorgungsausgleich an die Ex zu zahlen hat!Situation der Ex: seid 5 Jahren einen neuen Lebenspartner ( Grund der Trennung) mit Firma, Halbtagesjob, 400,- € Job, und noch diverse Jobs…und dann noch richtig Betreuungsunterhalt für Oma und Nachbarn einschieben…und die Kinder manipulieren, dem Vater entziehen welcher im Durchschnitt mind. 2 mal wöchentlich und jedes 2te WE, sowie in Notsituationen immer bereit war..!
ICH, glaube nicht das Geld egal in welcher Höhe irgendein Problem in solche Lebenssituationen lösen kann, ODER?? Es geht sicher nicht um das Wohl der Kinder..sondern um Geld!! Meine persönliche Meinung.
Meine Situation: Ex unterbricht den Umgang immer wieder, sodass ich mich bereits 2 Mal ans Familiengericht wenden musste… Außerdem zeigt die KM mangelnde Kooperationsbereitschaft, obwohl es dabei nur um die Kinder geht…
jetzt sieht das wohl so aus, dass ich KEIN Sorgerecht (auch nicht teilweise) beantragen kann, da wir kein gutes Verhältnis zueinander haben????!!!
So ein Schwachsinn habe ich noch nie gesehen – hier werden die Ex-Frauen einfach zur schlechten Kooperation und zu Steitereien provoziert und ihr Verhalten wird gebilligt und toleriert…
Dass Sowas nicht zum Kindeswohl dienen kann, haben die Richter vom OLG Köln wohl übersehen!
Da kann man mal wieder deutlich sehen, dass die Gerichte deutlich gegen den Vater sind! Wenn die Mutter deutlich den Streit beginnt und selbst der Vater das ignoriert, entzieht man ihm trotzdem das Sorgerecht? Wo sind wir hier eigentlich! Es kann nicht angehen, dass der Vater derjenige ist, der zur Kooperation bereit ist. Und wenn die Mutter streiten will, soll sie es tun, der Vater verhält sich ruhig, aber es gibt keine einvernehmliche Lösung. In welchem Rechtsstaat befinden wir uns eigentlich hier??? Sowas ist echt eine Schande. Denn es gibt viele Fälle, wonach die Mutter diejenige ist, bei der alles eskaliert. Die Gerichte entziehen die Rechte, anstatt mal Rat zu geben, was man gegen tun kann, aber Hauptsache, man geht den einfachen Weg. Dass Kinder dadurch, auch durch enge Bindung gestraft werden, sieht niemand!
Ihr armen, armen Väter….
sorry, aber ihr wolltet jahrzehntelang die Familienernährer sein und musstet Frauen erlauben, dass sie arbeiten gehen. Gerichte geben die Kinder der Mutter, weil die deswegen zeitlich flexibler ist und das ist auch heute noch so.
Ihr könnt nicht alles gleichzeitig haben, und hört bitte auf zu heulen, wenn ihr euch über eure ach so schlimmen Exfrauen ausknatscht, bedenkt bitte, dass ihr mit ihnen mal was hattet und dass euch doch nur um euer Ego geht, sonst würdet ihr nicht so rumstänkern, sondern für die Kinder eine ordentliche Lösung schaffen.