Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 24.06.201 (1 BvR 486/14) gegen die Ablehnung eines Wechselmodells durch das OLG Brandenburg nicht angenommen und damit indirekt bestätigt.Aus Sicht des Verfassungsgerichts verstößt das OLG nicht gegen das Grundgesetz, wenn es aus kindbezogenen und damit sachlichen Gründen das Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils ablehnt.

Hier finden Sie den Beschuss im ganzen Wortlaut:

BVerfG24.6.2015.pdf

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